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Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region geht aus dem Bündnis gegen Rechts hervor, welches 1995 gegründet wurde. Seitdem vereint das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region ein breites Spektrum an demokratischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, gemeinnützigen Vereinen und Vertretern der Kommunalverwaltungen. Nach außen wird das Bündnis über den Beirat und die Koordinatorin vertreten. Das Koordinierungsbüro selbst, welches im Februar 2009 seine Arbeit vollständig aufgenommen hat, übernimmt dabei die Alltagsarbeit resultierend aus den Empfehlungen des Bündnisses für Demokratie und Toleranz.
Die inhaltlichen Aufgabenschwerpunkte liegen im Werben für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde in der Zwickauer Region. Wir wollen demokratische Grundprinzipien stärken und Mut machen, sich für gesellschaftliches Engagement einzusetzen.
Großes inhaltliches Hauptaugenmerk liegt dabei in der Aufarbeitung der NS-Zeit und damit verbunden im gemeinschaftlichen Handeln gegen Rechtsextremismus. Die Arbeit des „Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region“ richtet sich an zwei wesentliche Zielgruppen. Zum einen vernetzt es die die Bündnismitglieder untereinander und koordiniert das Bündnis. Zum anderen ist es zentraler Ansprechpartner und Impulsgeber in allen Feldern der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung und offeriert somit seine Angebote an jeden Menschen, so unter anderem an Jugendliche, Schüler/innen und Lehrer/innen.
Die Umsetzung der genannten Ziele wird dabei durch folgende Aufgaben wahrgenommen:
Netzwerkarbeit
Bildungs- und Aufklärungsarbeit
Mitglieder:
Kooperationspartner:
Weitere Mitglieder werden gemäß dem Votum des Bündnisses in Kürze veröffentlicht.
Neben der Konzeption ist die Arbeitsordnung die Grundlage für die Arbeit im Bündnis für Demokratie und Toleranz. Mit dem Vorliegen der ersten 7 Mitgliedserklärungen am 12.10.2009 ist diese in Kraft getreten.
Präambel
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – hervorgegangen aus dem „Bündnis gegen Rechts“ – gründete sich im Jahre 1995 als ein loser Zusammenschluss. Seitdem wird das Bündnis von dem gemeinsamen Engagement eines breiten Spektrums von demokratischen Parteien, Organisationen, gesellschaftlicher Institutionen und Interessenvereinigungen getragen.
Die Sorge um die Sicherung, Weiterentwicklung und Gestaltung eines demokratischen und gewaltfreien Zusammenlebens in der Gesellschaft, insbesondere in der Zwickauer Region, bildet das gemeinsame und zugleich verbindende Verständnis des Bündnisses.
Das Bündnis agiert über parteiliche, politische, religiöse, kulturelle und andere Abgrenzungen hinweg. Die auf Kontinuität ausgerichtete Zusammenarbeit im Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region wird geprägt durch Offenheit und Verbindlichkeit.
Aufgabenschwerpunkte sind:
Damit verbunden bildet die kritische Beschäftigung mit Vergangenheit einen wesentlichen Ansatz für die Aktivitäten in Gegenwart und Zukunft. Das Bündnis stellt sich der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Formen der Einschränkung und Missachtung von Menschenrechten. Ziele der kritischen Betrachtung von Vergangenheit sind es, so differenziert wie möglich zu agieren, die jeweiligen Zusammenhänge angemessen zu betrachten und eine besondere Verantwortung bei der Ziehung von Schlussfolgerungen zu praktizieren.
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region wird gespeist von dem Einsatz, der Kreativität, den Potenzen und dem persönlichen Engagement seiner Mitglieder und Unterstützenden. Die Mitarbeit steht all jenen offen, die sich mit den konzeptionellen Inhalten identifizieren und deren Handeln diesen Grundsätzen entspricht.
1. Mitarbeit im Bündnis für Demokratie und Toleranz
Im Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region ist eine Mitarbeit auf zwei Ebenen möglich. Zum einen kann eine Mitarbeit als ordentliches Mitglied erfolgen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, sich als Kooperationspartner in die Bündnisarbeit einzubringen. Beide Formen der Mitarbeit unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechte, als auch Ihrer Aufgaben und Pflichten.
1.1 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region setzt das institutionelle Engagement für die Ziele voraus und beinhaltet die kontinuierliche und nachhaltige Mitarbeit im Bündnis. Die Bündnismitglieder bekennen sich zu einer Kultur der Zusammenarbeit, die auf demokratischer Auseinandersetzung und gegenseitiger Achtung basiert.
Mitglied kann jede juristische Person und Interessengemeinschaft werden, die die Grundsätze der Präambel anerkennt. Mitgliedern von rechtsradikalen Parteien und Organisationen sowie Personen, die der rechtsradikalen Szene zuzuordnen sind oder durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, wird die Mitarbeit im Bündnis verwehrt.
Die Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ein Aufnahmeformular ist im Koordinierungs¬¬büro erhältlich. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Über die beantragte Mitgliedschaft entscheidet das Plenum während einer ordentlichen Sitzung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder per Umlaufverfahren.
Bei Abstimmungen haben Juristische Personen, Interessengemeinschaften, Institutionen und ähnliche Zusammenschlüsse 1 Stimme. Das Stimmrecht kann im Einzelfall bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht übertragen werden. Eine ordentliche Mitgliedschaft schließt das Rederecht auf den Bündnissitzungen ein.
1.2 Kooperationspartner
Die Mitarbeit im Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region ist auch ohne eine Mitgliedschaft – auf Ebene der Kooperation – möglich. Das bedeutet, dass die Bündnisarbeit (punktuell) von den Kooperationspartnern unterstützt und so bereichert wird.
Im Gegensatz zu ordentlichen Mitgliedern des Bündnisses besitzen die Kooperationspartner kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Rederecht auf den Bündnissitzungen. In allen anderen Punkten sind sie den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. Eine Kooperation kann dem Bündnissprecher bzw. dem Koordinierungsbüro formlos mitgeteilt werden, wobei ein Übergang von der Kooperationsebene zur ordentlichen Mitgliedschaft jederzeit möglich ist und durch Antragstellung auf eine ordentliche Mitgliedschaft erfolgen kann.
1.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Mitglieder können jederzeit ihre Mitgliedschaft durch eine schriftliche Erklärung beenden. Verstoßen Mitglieder gegen den in der Präambel und den Ausführungen der Arbeitsordnung zusammengefassten Grundkonsens, kann das Plenum die Mitgliedschaft per Beschluss mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder beenden. Der Antrag zur Beendigung der Mitgliedschaft muss in der fristgemäß versandten Tagesordnung enthalten sein.
2. Plenum
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz trifft sich mindestens 4-mal jährlich im Plenum, jeweils im ersten Monat des Quartals. Die Termine für das Folgejahr werden im letzten regulären Jahresplenum festgelegt.
Die Versammlungen sind nichtöffentlich, bei Bedarf kann per Beschluss öffentlich getagt werden. Äußerungen einzelner Mitglieder sind stets vertraulich zu behandeln. Auf Antrag und Begründung kann ein Verschwiegenheitsbeschluss ergehen, indem die TeilnehmerInnen der Bündnissitzung dazu verpflichtet werden, Stillschweigen über Inhalte der Bündnissitzung zu bewahren – dies kann sich auf den gesamten Inhalt der Bündnissitzung, als auch auf einzelne Punkte der Tagesordnung beziehen.
Die Einladung, einschließlich einer Tagesordnung, erfolgt per E-Mail durch die Koordinierungsstelle in Abstimmung mit dem Beirat. In Vorbereitung auf die Bündnissitzung ergänzt das Koordinierungsbüro die Tagesordnung um die Anträge, die spätestens drei Wochen vor Sitzungstermin schriftlich eingereicht wurden. Eine fristgemäße Einladung zum turnusgemäßen Plenum ist gegeben, wenn sie mindestens 2 Wochen vor dem Termin bei den Mitgliedern eingeht und die Tagesordnung enthält. Beschlussrelevante Vorlagen sind allerspätestens eine Woche vor der jeweiligen Bündnissitzung den Mitgliedern zu zusenden.
Bei Ereignissen, die ein spontanes Reagieren des Bündnisses für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region erforderlich machen, kann im Ausnahmefall die Einladungsfrist entfallen.
Vorrangige Inhalte und Aufgaben des Plenums:
Das Plenum ist unabhängig von der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse des Plenums werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
3. Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens 3 vom Plenum gewählten Mitgliedern. Der Geschäftsführer des Trägervereines Alter Gasometer e.V. und die Koordinatorin bzw. der Koordinator sind zusätzlich mit beratender Funktion Mitglieder im Beirat. Der Beirat wird für die Dauer von 2 Jahren vom Plenum gewählt.
Kernaufgaben des Beirates:
4. Koordinierungsbüro
Das Koordinierungsbüro des Bündnisses für Demokratie und Toleranz befindet sich in der Kleinen Biergasse 3 in Zwickau. Eine langfristig abgesicherte hauptamtliche Besetzung des Koordinierungsbüros wird angestrebt.
Der Verein Alter Gasometer – soziokulturelles Zentrum e.V. übt die Trägerschaft für das Koordinierungsbüro aus. Er stellt ein Büro sowie die technische Infrastruktur zur Verfügung und fungiert möglichen Angestellten gegenüber als Arbeitgeber.
Das Koordinierungsbüro arbeitet auf Grundlage der Konzeption und aktueller Handlungserfordernisse. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt in enger Abstimmung zwischen Beirat, dem Arbeitgeber und dem Koordinierungsbüro. Das Koordinierungsbüro berichtet in jeder Sitzung über die geleistete Arbeit des vergangenen Zeitabschnittes sowie über die geplanten Vorhaben der Zukunft. Gleichzeitig werden in diesem Zusammenhang auch aktuelle Informationen über das laufende Jahr sowie zu den Planungen des Folgejahrs vermittelt.
Der Träger des Koordinierungsbüros ist zuständig für die Akquise, den ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwaltung und die Abrechnung von finanziellen Erfordernissen und Mitteln. Die Trägerschaft für das Koordinierungsbüro kann nur in dem Umfang geleistet werden, wie die jeweils erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen bzw. akquiriert werden können.
Der Verein Alter Gasometer e.V. als Träger des Koordinierungsbüros gibt etwa zu Jahresmitte im Plenum einen Finanzbericht über den Arbeitsbereich „Koordinierungsbüro des Bündnisses für Demokratie und Toleranz“ für das vorangegangene Jahr.
Sollten konkrete, an das Koordinierungsbüro gerichtete, Aufgaben des Beirates im Widerspruch zu arbeits- oder förderrechtliche Bestimmungen stehen, ist der Geschäftsführer des Arbeitgebers zur Vermeidung verpflichtet.
5. Änderungen der Arbeitsordnung
Anträge auf Änderung der Arbeitsordnung müssen in schriftlicher Form mit ausreichender Begründung spätestens 3 Wochen vor der nächsten Bündnissitzung im Koordinierungsbüro eingereicht werden. Über die Änderung beschließt das Plenum mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.
6. Inkrafttreten
Die Arbeitsordnung des Bündnisses für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region ist nach dem Vorliegen der ersten 7 Beitrittserklärungen vom 12.10.2009 in Kraft getreten.