Lockdown in Sachsen seit dem 1. November. Neuerliche Auflagen folgen:

Saturday
12 Dec
2020

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.

Ausführliche Informationen dazu erhalten sie HIER.

Für den Verein Alter Gasometer bedeutet dies konkret:

  • Alle Angebote an allen Standorten bleiben bis vorerst zum 10.01.2021 geschlossen.
  • Auch der Zutritt für Betriebsfremde ist an allen Standorten nicht gestattet.
  • Post- und Paketboten und sonstige Dritte müssen an der Haustür klingeln.
  • Handwerkerleistungen sind davon ausgenommen, müssen sich aber anmelden und per Kontaktnachverfolgung erfasst werden.

Ausgenommen davon sind im Kontext § 2b Ausgangsbeschränkung und § 2c Ausgangssperre sowie § 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten der Verordnung vom 11.12.2020 zu den vereinsüblichen Arbeitszeiten:

  • Bürotätigkeiten
  • Digitale Angebote
  • die Teilnahme an behördlichen Terminen (Gremienarbeit)
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • digitale / virtuelle Angebote der Jugendhilfe
  • Angebote der mobilen Kinder- und Jugendarbeit.

Haben Sie Fragen, benötigen Sie Hilfe – sprechen Sie uns bitte an.