Antragsstellung und Antragsformulare
Achtung: Für das Jahr 2025 stehen vorerst KEINE Fördergelder mehr zur Verfügung.
Wir helfen gern bei der Beantragung von Fördergeldern. Die passenden Formulare sind gleich hier auf der Seite zu finden. Voraussetzung vor Antragsstellung ist stets eine Beratung im Koordinierungsbüro, um nochmals alles zu prüfen und unnötigen Mehraufwand für alle Seiten zu vermeiden. Anträge werden nur nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle angenommen!
Unsere drei Fördertöpfe / Antragsformulare:
Projekte bis 5.000 € für Vereine > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!
- Vereine, Fördervereine von Schulen und weitere nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen mit Wirkungskreis in der Stadt Zwickau können sich im Koordinierungsbüro der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie auf Gelder bewerben.
- Bei der Antragsstellung gibt es vier Fristen im Jahr.
- Nach jeder Frist stimmt ein Ausschuss, der Begleitausschuss der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie, über die eingegangenen Anträge ab.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
Der Kleinstprojektefonds bis 500 € für Vereine und Privatpersonen > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!
- Der Kleinstprojektefonds richtet sich an Kleinstprojekte, die eine Fördersumme von 500 € nicht übersteigen.
- Für diese Projekte und deren Antragsteller gelten gesonderte und vereinfachte Richtlinien. So sind hier auch Privatpersonen antragsberechtigt.
- Antragstellung und Bewilligung erfolgen ohne Fristen, sondern auf kurzem Wege unbürokratisch und schnell. So wollen wir bürgerliches Engagement fördern und vereinfachen und auch die Zielgruppe erweitern, die von den Fördergeldern profitieren.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
Jugendfonds speziell für junge Menschen > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!
- Zur Verbesserung des Mitspracherechts für Jugendliche und für jugendkulturelle Aktionen und Projekte stehen gesondert Gelder Verfügung! Es gibt keine Fristen und Jugendliche selbst (Zwickauer Jugendbeirat) stimmen über die Förderung ab.
- Das Formular ist vereinfacht für junge Menschen! Es gelten gesonderte und vereinfachte Richtlinien.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
- Nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle ist es möglich, hier einen Online-Antrag für den Jugendfond zu stellen. Die Daten gehen direkt an unsere Mitarbeiter*innen und werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
