Antragstellung und Antragsformulare
Wir helfen gern bei der Beantragung von Fördergeldern. Die passenden Formulare sind gleich hier auf der Seite zu finden. Voraussetzung vor Antragsstellung ist stets eine Beratung im Koordinierungsbüro, um nochmals alles zu prüfen und unnötigen Mehraufwand für alle Seiten zu vermeiden. Anträge werden nur nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle angenommen!
Unsere drei Fördertöpfe / Antragsformulare:
Projekte bis 5.000 € für Vereine
- Vereine, Fördervereine von Schulen und weitere nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen mit Wirkungskreis in der Stadt Zwickau können sich im Koordinierungsbüro der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie auf Gelder bewerben.
- Bei der Antragsstellung gibt es bis zu vier Fristen im Jahr.
- Nach jeder Frist stimmt ein Ausschuss, der Begleitausschuss der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie, über die eingegangenen Anträge ab. Aktuelle Antragsfrist: 6. Oktober 2026.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
Der Kleinprojektefonds „Bürgerbeteiligung“ bis 500 € für Vereine und Privatpersonen
- Der neu geschaffene Kleinprojektefonds „Bürgerbeteiligung“ richtet sich an Kleinprojekte, die eine Fördersumme von 500 € nicht übersteigen.
- Für diese Projekte und deren Antragsteller gelten gesonderte und vereinfachte Richtlinien. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Hier sind auch Privatpersonen antragsberechtigt.
- Antragstellung und Bewilligung erfolgen ohne Fristen, sondern auf kurzem Wege unbürokratisch und schnell.
- Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen niedrigschwellig zur Entwicklung und Umsetzung eigener Beteiligungsprojekte zu aktivieren. Dabei sollen insbesondere bislang wenig eingebundene Menschen und Initiativen einbezogen werden.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
Jugendfonds speziell für junge Menschen
- Zur Verbesserung des Mitspracherechts für Jugendliche und für jugendkulturelle Aktionen und Projekte stehen gesondert Gelder Verfügung. Es gibt keine Fristen und Jugendliche selbst (Zwickauer Jugendbeirat) stimmen über die Förderung ab.
- Das Formular ist vereinfacht für junge Menschen! Es gelten gesonderte und vereinfachte Richtlinien.
- Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
- Nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle ist es möglich, hier einen Online-Antrag für den Jugendfond zu stellen. Die Daten gehen direkt an unsere Mitarbeiter*innen und werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
