
Antragsstellung und Antragsformulare
Wir helfen gern bei der Beantragung von Fördergeldern. Die passenden Formulare sind gleich hier auf der Seite zu finden. Wie empfehlen vor Antragsstellung stets eine Beratung im Koordinierungsbüro, um nochmals alles zu prüfen und unnötigen Mehraufwand für alle Seiten zu vermeiden. Gern kann der Antrag vorab schon einmal zur Prüfung via E-Mail zugeschickt werden. Wenn dann alles passt, geht’s ab in die Post.
Vom Antrag bis zur Abrechnung – Das Wichtigste auf einem Blick
Hier ist das Wichtigste für Sie kurz und knapp zusammengefasst sowie einige Stolpersteine, auch aus den Erfahrungen der letzten Jahre resultierend, werden angesprochen. Dabei empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch via Telefon oder vor Ort. Das erspart beiden Seiten viel Arbeit! Wenn Sie dies und die folgenden Stichpunkte als Checkliste und Hilfestellung betrachten, kann fast nichts schief gehen!
Achtung, diese Ausführungen ersetzen nicht das Durchlesen der Merkblätter und Nebenbestimmungen, welche im Detail auf der Homepage nachzulesen sind. Diese finden sie hier.
Das ausgefüllten Antragsformulare senden Sie bitte an untenstehende Adresse oder füllen es vor Ort mit Beratungsangebot aus.
Alter Gasometer e.V.
Koordinierungs- und Fachstelle: Zwickauer Partnerschaft für Demokratie
Kleine Biergasse 3
08056 Zwickau
Vom Antrag bis zur Abrechnung – Das Wichtigste auf einem Blick
Hier ist das Wichtigste für Sie kurz und knapp zusammengefasst sowie einige Stolpersteine, auch aus den Erfahrungen der letzten Jahre resultierend, werden angesprochen. Dabei empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch via Telefon oder vor Ort. Das erspart beiden Seiten viel Arbeit! Wenn Sie dies und die folgenden Stichpunkte als Checkliste und Hilfestellung betrachten, kann fast nichts schief gehen!
Achtung, diese Ausführungen ersetzen nicht das Durchlesen der Merkblätter und Nebenbestimmungen, welche im Detail auf der Homepage nachzulesen sind. Diese finden sie hier.
Das gehört natürlich immer dazu. Wer sich schon im Vorfeld genauer belesen möchte, der ist hier genau richtig. Hier finden Sie die genaue Förderrichtlinie und eine Kurzform als FAQ. Beides finden Sie als PFD rechts zum Download.
Achtung: Dieses FAQ ersetzt NICHT die formellen Förderrichtlinien, sondern dient lediglich der ersten Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen.
Wer wird gefördert?
Rechtsfähige, gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen und Vereine, die ihren Wirkungskreis in der Stadt Zwickau haben.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte, die zur Erreichung der Ziele der „Zwickauer Partnerschaft für Demokratie“ (ZPfD) dienen. Grundvoraussetzung ist ein Projektcharakter, abseits der laufenden Aufgaben/ Tätigkeiten des Trägers.
Es können nur Einzelprojekte bewilligt werden, die im Fördergebiet (Stadt Zwickau) durchgeführt werden. Der Durchführungsort kann auch außerhalb des Fördergebietes liegen, wenn der überwiegende Teil der Teilnehmer_innen den Lebensmittelpunkt im Fördergebiet hat. Die Projekte müssen sich mindestens an eine konkret definierte Zielgruppe richten.
Zielgruppen können unter anderem sein:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre)
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Senior_innen
- Migrant_innen
- Erzieher_innen, Lehrer_innen, andere pädagogische Fachkräfte
- Multiplikator_innen
- Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure
Was kann nicht gefördert werden?
- Projekte, die nicht über ein klares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Erreichung der Ziele verfügen
- Projekte, die eine unspezifische Zielgruppe ansprechen
- Aktivitäten, die keinen Bezug zu den Zielen der „Zwickauer Partnerschaft für Demokratie“ (ZPfD) aufweisen
- Maßnahmen, die zum Pflichtaufgabenbereich des Bundes, der Länder oder Kommunen gehören,
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen der Jugendwerke gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können,
- Maßnahmen, die schon vor dem Zeitpunkt der Beantragung begonnen haben.
Wie hoch ist die Förderung und muss ich etwas zurückzahlen?
Sie müssen nichts zurückzahlen. Die Zuwendungen werden als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Einzelprojekt kann mit einer Höchstfördersumme von 5.000 Euro unterstützt werden. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Begleitausschuss.
Das Amt für Schule, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Zwickau kann einen Zuwendungsbescheid mit Wirkung auch für die Vergangenheit allerdings ganz oder teilweise widerrufen oder die Zuwendung, auch wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern wenn Auflagen nicht eingehalten werden. Diese entnehmen sie dem Dokument der Förderrichtlinien oder erfragen Sie im Koordinierungsbüro.
Sind Eigenmittel notwendig?
Nicht zwingend. Zuwendungen für die Einzelprojekte können in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung bewilligt werden. Eine Ko-Finanzierung (Eigenmittel/ Drittmittel) ist aber wünschenswert.
Wie lange darf mein Projekt maximal laufen?
Die Projektlaufzeit eines Einzelprojektes kann maximal 12 Monate betragen. Einzelprojekte enden jedoch immer spätestens mit dem Ablauf des Förderjahres zum 31.12.
Welche Kosten werden übernommen?
- Honorare auf der Basis eines Honorarvertrages
- Personalausgaben, die unmittelbar mit dem Einzelprojekt in Verbindung stehen und nicht bereits durch ein Anstellungsverhältnis finanziert sind
- Reisekosten und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Raummieten und Mietnebenkosten anteilig für das Einzelprojekt
- Ausgaben für Mietleasing
- Porto- und Telekommunikationsausgaben
- Ausgaben für Büro-, Arbeits- und Informationsmaterial/Nutzungsgebühren
- Geringfügige Wirtschaftsgüter (max. im Wert von 410 Euro)
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Bei der Förderung von Personalausgaben sind detaillierte Stundennachweise für die Leistungserbringung innerhalb des Projektes zu führen.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
- Personal- und Sachausgabe des Zuwendungsempfängers, sofern es sich nicht um direkt zurechenbare Ausgaben für das Projekt handelt
- Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung eines Eigenanteils oder bei Vor- und Zwischenfinanzierungen entstehen,
- Umsatzsteuern, die als Vorsteuer abgezogen werden können
Wo finde ich den Antrag und wo gebe ich ihn ab?
Den Antrag finden sie auf dieser Seite oder im Koordinierungsbüro. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Anlagen sind in der externen Koordinierungs- und Fachstelle mit Originalunterschrift(-en) abzugeben bzw. schriftlich einzureichen.
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beilegen?
Dem ausgedruckten, unterschriebenen Antragsformular sind folgende Unterlagen anzufügen:
- detaillierter Finanzplan,
- Zeit- und Maßnahmenplan,
- Registerauszug Amtsgericht,
- Satzung / Gesellschaftervertrag,
- Gemeinnützigkeitserklärung.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Bewilligung, die Auszahlung und die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt nach Abstimmung zwischen der Externen Koordinierungs- und Fachstelle und der Stadtverwaltung Zwickau durch das Amt für Schule, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Zwickau. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Begleitausschusses auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mittels Zuwendungsbescheid.
Wie weise ich meine Kosten nach?
Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung der bewilligten Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zur erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt unter Anfügen der Originalbelege aufgelistet sind (Belegliste). Personalausgaben sind durch unterschriebene Stundennachweise mit Tätigkeitsbericht nachzuweisen.
Der Begleitausschuss der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie empfiehlt die Vergabe von Fördergeldern aus dem Aktionsfonds und tagt viermal jährlich, immer nach Ende der vierteljährlichen Antragsfrist. Er besteht aus 16 Mitgliedern aus Zivilgesellschaft und Verwaltung!
Über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Kleinstprojektefonds entscheidet ein verkleinertes Gremium des Begleitausschusses direkt nach jeweiligen Antragseingang.
Über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Jugendfonds entscheidet der Zwickauer Jugendbeirat auf der jeweils nächsten Sitzung.