Abrechnung und Abrechnungsformulare

Zu jedem Projekt gehört auch eine Abrechnung. Es handelt sich ja schließlich um Steuergelder! Dabei hilft, genau wie bei der Antragsstellung, das Koordinierungsbüro gern.

Abrechnung / Nachweis der Pauschalen 

  • Die Abrechnung muss spätestens 4 Wochen nach Ende des Projektes eingereicht werden – Achtung: Als Ende des Projektes zählt nicht das Ende des von Ihnen angegebenen Projektzeitraums, sondern das Datum ihres letztens Zahlungsbeleges.

Teilnehmendenpauschale:

  • Der Nachweis der Teilnehmerpauschale erfolgt über Teilnehmendenlisten, die Datum, Namen und Unterschrift der Teilnehmenden enthalten müssen.
  • Für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen genügt die Angabe der Gesamtanzahl der Teilnehmenden und die Unterschrift der Betreuungskraft.
  • Bei einer geringeren Teilnehmendenzahl als beantragt/bewilligt wird eine verzinste Rückzahlung geltend gemacht.
  • Ermessensentscheidungen sind denkbar, wenn Veranstaltungen z.B. aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden mussten.
  • Sollte im Rahmen von Großveranstaltungen das Führen von Teilnehmenden-Listen nicht möglich sein, erfolgt eine spitze Bewilligung via eingereichtem Kosten-Plan. Als Nachweis müssen dann Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie eingereicht werden.

Honorarkostenpauschale:

  • Der Nachweis der Honorarkosten erfolgt über einen Honorarvertrag, die dazugehörige Rechnung und den Zahlungsbeleg.