Förderschwerpunkte, Richtlinien und wichtige Vorab-Informationen zur Förderung
Achtung: Für das Jahr 2025 stehen vorerst KEINE Fördergelder mehr zur Verfügung.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ ist die Zwickauer Partnerschaft für Demokratie seit 2015 mit einer Koordinierungsstelle im Alten Gasometer beheimatet. Hier es die Möglichkeit, Fördergelder in Höhe von bis zu 5.000€ zu beantragen.
Es gibt drei Fördertöpfe für verschiedene Zielgruppen! Die Maßnahmen müssen der Förderung der Bürgerbeteiligung und Selbstwirksamkeit, der Ansprache und dem Erreichen junger Menschen im Freizeitbereich oder der Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt dienen. Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein!
Anträge werden nur nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle angenommen!
Unsere Förderschwerpunkte:
Alle Projekte müssen sich einem oder mehreren Schwerpunkten widmen, sonst sind sie nicht förderfähig.
- demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich mit Schwerpunkt KITA
- digitale Angebote, ausgerichtet an den Lebenswelten junger Menschen & präventive medienpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche
- niedrigschwellige und lebensrealitätsbezogene Freizeit- und Begegnungsangebote zur präventiven Kontaktaufnahme mit Jugendgruppen
- internationaler Austausch und Jugendbegegnung, u.a. im Rahmen der Zwickauer Städtepartnerschaften
- Bildungs- und Gedenkstättenfahrten im außerschulischen Bereich und der Jugendarbeit, wie auch allgemeine Erinnerungs- und Gedenkarbeit im lokalen Kontext
- Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auf Stadtteil- und Quartiersebene sowie Unterstützung von Stadtteil- oder Quartiersfesten
- Weiterbildungen, Workshops, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im außerschulischen Bereich für Fachkräfte und Multiplikatoren
- Kulturelle, kulturpolitische und subkulturelle Angebote unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten, auch diskriminierungsgefährdeter und marginalisierter Gruppe
- Interkultureller und interreligiöser Austausch
Unsere drei Fördermöglichkeiten
Einzelmaßnahmen bis 5.000€ > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!
Achtung, hier sind nur gemeinnützige Vereine antragsberechtigt, keine Privatpersonen. Es gibt quartalsmäßige Antragsfristen. Die Maximalsumme ist 5.000€ pro Projekt, in Ausnahmefällen auch mehr. Die Fristen in diesem Jahr sind:
30.07.25 > BGA-Sitzung: 19.08.2025
22.09.25 > BGA-Sitzung: 28.10.2025
Kleinstprojektefonds
Für Projekte, die eine 500€-Förderung nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung. Hier haben auch Privatpersonen die Möglichkeit auf Förderung. Es gibt keine Antragsfristen. > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!
Jugendfonds
Projekte von oder für Jugendliche, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Stadt Zwickau widmen. Über eine Förderung entscheidet der Zwickauer Jugendbeirat. Es gibt keine Antragsfristen. > Für das Jahr 2025 vorerst geschlossen!