Schwerpunkte:
- Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt
- digitale Angebote, ausgerichtet an den Lebenswelten junger Menschen
- demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich
- internationaler Austausch junger Menschen u.a. im Rahmen der Zwickauer Städtepartnerschaften
- Bildungs- und Gedenkstättenfahrten
- Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auch stadtteilbezogen
- situative und wiederkehrende Befragungen der Bevölkerung oder spezifischer Gruppen
- Interkultureller und interreligiöser Austausch
- Weiterbildungen und Workshops in Schule oder Jugendarbeit, Verein oder Ausbildung wie auch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Fachkräfte und Multiplikator*innen.
- kulturelle und subkulturelle Angebote unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten, auch diskriminierungsgefährdeter und marginalisierter Gruppen
Beispiele:
- Statteilbegegnungen, Begegnungsfeste, Interkulturelle Feste
- Programmpunkte für die Demokratie- und Novembertage
- Innovative Dialog- und Gesprächsformate
- Innovative Formate der Bürgerbeteiligung
- Arbeit mit Bildungseinrichtungen
- Tagesseminare/Weiterbildungen von Verwaltung und Mitarbeitern
- Internationale Jugendbegegnung
- Gedenktage
- Stärkung migrantischer Organisationen
- Erstellen von Podcasts
- Digitale Stadtrundgänge
- Action Bound – Konzepte
- Programmieren von Homepages zu Themen die Förderschwerpunkte bettreffend
- Online-Seminare/Weiterbildungen
- Das Entwickeln oder Durchführen von Befragungstools
Insgesamt gibt es drei Projekttöpfe. Welcher ist der richtige für mich? Aktionsfonds, Kleinstprojektefonds oder Jugendfonds? Wir beraten hier gern.
Mail an: Matthias.bley@alter-gasometer.de
Zur Verfügung stehen jährlich bis zu 58.000€ im Aktionsfonds. Achtung, hier sind nur gemeinnützige Vereine antragsberechtigt, keine Privatpersonen. Es gibt quartalsmäßige Antragsfristen. Die Maximalsumme ist 5.000€ pro Projekt, in Ausnahmefällen auch mehr. Die Fristen in diesem Jahr sind:
Fristen 2023:
- Frist 15.01. – BGA Sitzung 07.02.
- Frist 10.03. – BGA Sitzung 28.03.
- Frist 15.06. – BGA Sitzung 04.07.
- Frist 15.09. – BGA Sitzung 17.10.
Für Projekte, die eine 500€-Förderung nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung. Hier haben auch Privatpersonen die Möglichkeit auf Förderung. Es gibt keine Antragsfristen.
Jährlich stehen bis zu 16.000€ für Projekte zur Verfügung, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Stadt Zwickau widmen. Hier sind ebenfalls nur Vereine antragsberechtigt. Es gibt keine Antragsfristen.
Unsere Fördertöpfe haben leider ihre Grenzen. Manchmal sind sie schon ausgeschöpft. Oder aber der Inhalt passt nicht ganz dazu. Auch dürfen wir mit Ausnahmen nur Projekte in Zwickau fördern. Daher hier eine kleine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten: