Neue Corona Allgemeinverfügung ab dem 28. Oktober im Landkreis Zwickau

Mittwoch
28 Okt
2020

Der Landkreis Zwickau hat per 28. Oktober auf Grundlage der Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 24. Oktober eine neuerliche Allgemeinverfügung ergänzend erlassen.

Folgende zusätzliche Einschränkungen greifen ab sofort.

  • Bei einer Inzidenz von über 50 in den letzten sieben Tagen muss (siehe verbindliche Zahlen des RKI) die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Außenbereich auf 100 Personen, im Innenbereich auf 100 Personen begrenzt werden.
  • Bei einer Inzidenz von über 50 in den letzten sieben Tagen muss (siehe verbindliche Zahlen des RKI) die Schließung von Schank- und Speisewirtschaften von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erfolgen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol in dieser Zeit untersagt.
  • Auf allen Verkehrsflächen von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit regelmäßigen Besucherverkehr ist während der Öffnungszeiten eine Mund Nasen Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht für Personal, insofern weitere Schutzmaßnahmen getroffen wurden oder kein Kundenkontakt besteht.

Das komplette Hygienekonzept mit allen aktuellen Auflagen gibt es auf der Homepage.