HYGIENE CONCEPT Alter Gasometer e.V. Zwickau as at: 1.10.2022

Legal basis

Saxony’s state government passed a new corona protection ordinance (the 60th) on Sept. 27, 2022. It is to apply from October 1, 2022 to April 7, 2023. Essentially, Saxony follows the basic protection measures in the amended Infection Protection Act, which the Bundestag and Bundesrat passed in mid-September 2022.

The state government continues to recommend wearing masks (preferably FFP2) in indoor areas accessible to the public and maintaining the minimum distance. Also, contacts should still be limited to a necessary level.

In the event of a regionally critical corona situation, the Free State of Saxony may impose further restrictions. These include a mask requirement at outdoor events if a distance of 1.50 meters cannot be maintained. Hygiene concepts for businesses and other facilities, as well as for events, can also be prescribed, regulating the provision of disinfectants, avoidance of unnecessary contact, or ventilation concepts. In addition, upper visitor limits are possible for indoor events.

A prerequisite for this, however, is a state parliament resolution that establishes “a concrete danger to the functioning of the health care system.” Saxony wants to continue to focus on bed utilization as a pandemic benchmark. If 180 intensive care beds in hospitals are occupied by Corona patients, the prewarning level applies, and if 420 beds are occupied, the overload level applies.

For more stringent measures, such as the closure and prohibition of stores, restaurants, recreational, sporting and cultural events, as well as contact and exit restrictions, the Bundestag must determine an “epidemic situation of national significance” according to the Infection Protection Act. This was lifted at the end of November 2021.

Our hygiene concept is continuously updated based on the current legal requirements.

Please act prudently in accordance with the requirements and follow the instructions of our staff on site. Thank you very much. If you have any questions, please contact us.

Gliederung

Rechtliche Grundlage. 1

Gliederung. 2

Kurz und Knapp. 2

Hintergrund. 3

Allgemein. 4

Corona Schutz am Arbeitsplatz. 4

Corona Schutz bei Angeboten. 4

Kurz und Knapp

  • Youth work
  • Offers of socio-pedagogical child and youth work according to SGB VIII up to 27 years are possible without restrictions.
  • Democracy work
  • Educational and project work as well as events are possible without restrictions.
  • Cultural work
  • Cultural offerings are unrestricted.
  • Gastronomy
  • No additional requirements currently apply.
  • Rentals
  • All rentals are possible without restrictions.

Background

After the first lockdown in March 2020, the association began from May 20, 2020 with the gradual resumption of project and event activities. Based on the general regulations of the Free State of Saxony (SächsCoronaSchVO of originally May 12, 2020) as well as the specific regulations in the district of Zwickau, a hygiene concept was developed by the association for its offers.

With the following constant adjustment of the designated regulations also the concerned implementation variants and procedures are changed accordingly continuously.

In implementation of the Saxon Corona Protection Ordinance (SächsCoronaSchVO) of originally May 12, 2020, in particular §6 | (2) | 2,3, 5, 13 as well as §7 and the associated general decree of May 12, 2020 for the Sociocultural Center Alter Gasometer Zwickau with its work areas of democracy work, cultural work and youth work and the focus on

  • cultural events and accompanying gastronomy
  • social, cultural and political education
  • child and youth work according to §11 to 14 SGB VIII

reichten wir zur Prüfung unser Hygienekonzept bei den Behörden ein.

we submitted our hygiene concept to the authorities for review.

The aim of all measures is to enable the participation in offers of the association Alter Gasometer at the location Kleine Biergasse in Zwickau, in the Historic Village Zwickau, the area of our streetwork team (Crimmitschau, Mülsen, Wilkau Haßlau, Kirchberg), the Youth Club Kirchberg and temporary offers in public space and/or with partners to continue under consideration of the applicable distance and hygiene rules.

For this purpose, the person capacity of all premises/areas was recalculated, event and offer formats and visitor guidance were revised and redefined.

When renting external locations, the hygiene concept of the rented space is simultaneously observed and coordinated with the hygiene concept of the Alter Gasometer association.

All necessary permits have been issued by the health authorities and are available to the association. No deficiencies or violations were found in an on-site inspection by the authority on August 20, 2020 and a further inspection on October 11, 2021.

In the event of a change in the legal situation, implementation of the concept is always subject to inspection and, if necessary, approval by the responsible district authorities (health office, public order office, youth welfare office) and approval by the managing director.

Based on the respectively valid Saxon Corona Protection Ordinance, the associated hygiene requirements as well as the respectively valid general decree of the Zwickau district, a dynamic adaptation of our hygiene concept for the Alter Gasometer Association takes place.

 

  • Currently, there is no valid Saxon Corona Hygiene General Order.
  • The Hygiene General Order expired on April 2, 2022, and a new general order is no longer planned. It is no longer necessary to specify certain measures from the Saxon Corona Protection Ordinance, as most of the protective measures ceased to apply on April 3, 2022.
  • The corona measures are legally binding in the Corona Protection Ordinance. Basic protection measures currently apply in the area of culture and tourism. For example, there is a recommendation to wear (FFP2) masks in public indoor areas, to observe minimum distances and the hygiene rules.

Allgemein

  1. Die Öffnung, Inanspruchnahme und der Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ist unter Beachtung der Vorschriften der SächsCoronaSchVO gestattet.
  2. Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind, soweit möglich, auch innerhalb des Vereins Alter Gasometer und seiner Angebote umzusetzen.
  3. Es dürfen ausschließlich Personen ohne COVID 19 verdächtige Symptome gemäß der Veröffentlichung des RKI die Einrichtung und Angebote besuchen.
  4. Mitarbeiter*innen welche COVID 19 verdächtige Symptome aufweisen, in Risikogebieten waren, mit mutmaßlich infizierten Personen im Kontakt waren, o.ä. bleiben zu Hause, kontaktieren einen Arzt und folgend den Geschäftsführer zur Abstimmung weiterer Maßnahmen, wie z.B. Home-Office, häusliche Quarantäne, usw..
  5. Als Verein, Betreiber und Arbeitgeber nehmen wir regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen vor. Arbeitsplätze, Beratungen, etc werden den aktuellen Anforderungen entsprechend gestaltet. Unterstützende digitale Möglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

Corona Schutz am Arbeitsplatz

  1. Gefährdungsanalyse: Als Arbeitgeber wägen wir die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu treffenden Schutzmaßnahmen anhand des regionalen Infektionsgeschehen Bis auf weiteres gelten folgende Regelungen innerhalb des Vereins für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
  2. Mindestabstand: Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in Innenräumen, zu anderen Personen empfohlen, soweit tatsächlich möglich.
  3. Masken: In unseren Arbeitsstätten gilt für die Beschäftigten aktuell keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund – Nasen Schutzes und/der FFP2 Masken.
  4. Zugangsregelungen:
    1. Mitarbeiter*innen welche COVID 19 verdächtige Symptome aufweisen bleiben zu Hause, führen eines Schnelltest durch, kontaktieren ggf einen Arzt und folgend den Geschäftsführer zur Abstimmung weiterer Maßnahmen, wie z.B. Home-Office, häusliche Quarantäne, usw..
    2. Es gilt die jeweils aktuelle Absonderungsverordnung des Landkreis Zwickau.
  5. HomeOffice: Bisherige Corona Regelungen entfallen. Individuelle Regelungen sind mit dem Geschäftsführer abzustimmen und in der Mitarbeiter App durch die Verwaltung zu kommunizieren.
  6. Termine von Mitarbeiter*innen, Vereinsmitglieder, Netzwerkgruppen, etc.
  7. Zur Kontaktreduzierung sind Arbeitsberatungen mit betriebsfremden Personen vorzugsweise digital durchzuführen.
  8. Ausgenommen davon sind Gremientermine, welche ausdrücklich durch die Corona- Verordnung zulässig sind.
  9. Beratungen innerhalb des Vereins sind zulässig unter Beachtung des Hygienekonzeptes.

Corona Schutz bei Angeboten

  • Allgemein

Seit dem 3. April 2022 gibt es in Sachsen nur noch wenige Corona-Schutz-Maßnahmen.

Damit entfiel ab 3. April nicht nur die Maskenpflicht bei Veranstaltungen oder Freizeitangeboten. Es müssen auch keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen oder Gastronomie vorgelegt werden. Sämtliche 3G und 2G-Regeln fallen weg.

Wir bitten unsere Gäste sich an den Basismaßnahmen zu orientieren.

  • Desinfektion
  1. In den sanitären Anlagen und allen Veranstaltungsräumen und -flächen befinden sich weiterhin Desinfektionsmittelspender, welche Besuchern und Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
  2. In den WC Anlagen befinden sich darüber hinaus Handseifenspender, Mehrwegtücher und Einmalhandtücher und/oder Trockner.
  3. Die Veranstaltungs- und Projekträume bzw. -flächen werden vor und nach der Veranstaltung gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Reinigungen werden in Form eines Reinigungsplanes dokumentiert und vor jeder Veranstaltung vom Veranstaltungsleiter kontrolliert.
  4. Hinweis: Die allgemeine Reinigung, Desinfektion erfolgt über den Gebäudereiniger und die Freiwilligendienste. Die Dokumentation erfolgt in den bisherigen Listen in der Verwaltung. Für die Veranstaltungs- und Projekträume und -flächen zeichnet die jeweiligen Arbeitsbereiche für die Umsetzung oben beschriebenen Ablaufs und Dokumentation verantwortlich.

Sonstige Dokumentationen, z.B. Kühlzellen werden wie gewohnt geprüft und dokumentiert und beim Technischen Leiter im Wochen- bzw. Monatsrhythmus hinterlegt.

  1. Toilettenräume werden regelmäßig kontrolliert und bei längeren Veranstaltungen oder erhöhtem Besucheraufkommen auch während der Veranstaltung zwischengereinigt.

 

  • Lüften, Luftreiniger und CO2 Ampeln
  1. In allen Büros, Mehrzweckräumen und Veranstaltungsräumen kommen CO2 Ampeln zum Einsatz.
  2. Türen und Fenster bleiben in den warmen Monaten möglichst geöffnet – insofern dies nicht anderem Recht widerspricht (z.B. Brandschutz, Hygiene, Datenschutz).
  3. Alle Räume werden regelmäßig gelüftet. Der Veranstaltungsaal ist darüber hinaus mit einer Lüftungsanlage (keine Klimaanlage und 100% Frischluft) und Dachfenster ausgestattet, welche einzuschalten ist bzw geöffnet werden können.
  4. Die Lüftungsanlage im Veranstaltungssaal tauscht verbrauchte Luft mit Außenfrischluft zwischen 9.500 m³/h und 12.000m³/h, respektive erfolgt bis zu 3-mal in der Stunde ein kompletter Luftaustausch im Veranstaltungssaal. In der kalten Jahreszeit kann der Außenluft Wärme durch die Heizungsanlage zugeführt werden.
  5. Lüften, Türen auf, Fenster auf – mit Eintritt in die kalte Jahreszeit ist diese Empfehlung aus mindestens drei Gründen hinfällig. Aber auch gekippte Fenster sin in der kalten Zeit nicht zu empfehlen.
    1. Durch dauerhaft gekippte Fenster kann viel Wärme verloren gehen.
    2. Das angrenzende Mauerwerk kann stark auskühlen. An kalten Wänden kondensiert außerdem die Feuchtigkeit schneller und die Wände werden feucht. Schimmelbildung wird dadurch begünstigt.
    3. Durch gekippte Fenster ist nur ein geringer Luftaustausch möglich Die Raumluft wird nicht gut verdünnt.
  6. Daher gilt insbesondere im Zeitraum Oktober bis April:
    1. Querlüften: Am besten ist es, für richtig Durchzug zu sorgen. Wenn zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet werden, kann die Raumluft schnell abziehen und wird durch Frischluft ersetzt.
    2. Stoßlüften: Wo Querlüften nicht möglich ist, sollte zumindest ein Fenster für mehrere Minuten weit geöffnet werden.
    3. Häufig lüften: Räume, in denen viele Menschen zusammenkommen, möglichst häufig, bis zu fünf Mal in der Stunde, zu lüften.
  7. In allen beschriebenen Räumen empfiehlt eine Anleitung den richtigen Umgang mit den CO2 Ampeln und dem richtigen Lüften.
  8. In Arbeitsräumen sollte die CO2-Konzentration nicht über 000 ppm liegen – ppm ist die Abkürzung für die Maßeinheit „parts per million“, auf deutsch also Teile pro eine Million Teile. Zum Vergleich: In der frischen Luft draußen liegt die CO2-Konzentration bei 400 ppm.
  9. Ab 1.000ppm sollten daher die Lüftungshinweise (siehe oben) angewendet werden.
  10. In allen Büros, im Beratungsraum sowie im Mehrzweckraum kommen Luftreiniger des Typ PHILIPS AC 2887/10 zum Einsatz. Die Mitarbeiter*innen sind angehalten diese Geräte im automatischen Virenmodus (siehe Bedienungsanleitung) in Betrieb zu nehmen, mindestens wenn zwei Personen im Raum arbeiten. Die Geräte sind mobil und können somit auch temporäre in Beratungsräumen bis zu 80qm zum Einsatz gebracht werden.

 

  • Personal
    1. Alle Mitarbeiter*innen werden zu dem Konzept belehrt. Aktuelle Änderungen werden über entsprechende Teamsitzungen und die Mitarbeiter App kommuniziert.
    2. Wir werden in ausreichendem Maße Personal vorhalten, sodass innerhalb der Angebote einerseits eine professionelle Betreuung (z.B. pädagogische Angebote) gesichert ist und andererseits durch das anwesende Personal auch die Einhaltung der Hygieneregeln dieses Konzeptes kontrolliert werden kann.
    3. Der Veranstaltungsleiter bzw. diensthabende Mitarbeiter belehrt alle Mitarbeiter*innen vor jeder Veranstaltung/Maßnahme ausführlich über die Hygienevorschriften und ist während der Veranstaltung zu jederzeit als zentrale Kontaktperson ansprechbar.
  • Hygienehinweise, Belehrung, Dokumentation
  1. An allen Zugängen zu Einrichtungen, Räumen und Flächen werden gut sichtbare Hygienehinweise in Form von Aushängen/Plakate und bei Möglichkeit über digitale Screens angebracht. Die Kommunikation dazu erfolgt bereits im Vorfeld über unsere Homepage, social media Kanäle bzw. in Programmheften.
  2. Alle Mitarbeiter*innen und Mitwirkende werden vor jeder Maßnahme ausführlich über die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften belehrt. Der Geschäftsführer nimmt diese Belehrung in den wöchentlichen Teamsitzungen vor. Abseits dieser Runden erfolgten die Information und Belehrung in der Mitarbeiter App.
  3. Für die jeweiligen Arbeitsteams zeichnet der jeweilige Bereichsverantwortliche und/oder Veranstaltungsleiter für die Weitergabe der Information, die Belehrung sowie Umsetzung verantwortlich.
  4. Die Dokumentation erfolgt zum einen in der Geschäftsstelle und den jeweiligen Arbeitsbereichen, insbesondere im:
    1. Kulturbereich
    2. Demokratiebereich
  • Jugendtreff Gasometer
  1. Jugendtreff Historisches Dorf
  2. Jugendtreff Kirchberg
  1. Dabei sind insbesondere zu dokumentieren:
    1. Hygiene- und Reinigungsintervalle
    2. Belehrungen und Unterweisungen gegen Unterschrift

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