HYGIENEKONZEPT Alter Gasometer e.V. Zwickau zum Stand: 03.02.2023

Rechtliche Grundlage

Sachsens Landesregierung hat am 01.02.2023 eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie soll vom 3. Februar 2023 bis zum 7. April 2023 gelten. Ab dem Tag gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben.

Zum 3. Februar fallen neben der Isolationspflicht auch die vom Freistaat vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug weg.

Es wird jedoch das Tragen von Masken im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Unser Hygienekonzept wird fortlaufend auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben fortgeschrieben.

Handeln Sie bitte umsichtig im Sinne der Vorgaben und leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort Folge. Vielen Dank. Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an.

Gliederung

Rechtliche Grundlage. 1

Gliederung. 1

Hintergrund. 1

Allgemein. 2

Corona Schutz am Arbeitsplatz. 2

Corona Schutz bei Angeboten. 2

Hintergrund

Nach dem ersten Lockdown im März 2020 begann der Verein ab dem 20. Mai 2020 mit der schrittweisen Wiederaufnahme der Projekt- und Veranstaltungstätigkeit. Auf Grundlage der Allgemeinverordnungen des Freistaates Sachsen (SächsCoronaSchVO vom ursprünglich 12. Mai 2020) sowie die spezifischen Regelungen im Landkreis Zwickau wurde durch den Verein für seine Angebote ein Hygienekonzept erarbeitet.

Auf Grundlage der jeweils gültigen Sächsischen Corona Schutz Verordnung, den dazugehörigen Hygieneauflagen sowie der jeweils gültigen Allgemeinverfügung des Landkreis Zwickau erfolgt eine dynamische Anpassung unseres Hygienekonzeptes für den Verein Alter Gasometer.

Allgemein

  1. Die Öffnung, Inanspruchnahme und der Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ist unter Beachtung der Vorschriften der SächsCoronaSchVO gestattet.
  2. Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind, soweit möglich, auch innerhalb des Vereins Alter Gasometer und seiner Angebote umzusetzen.
  3. Als Verein, Betreiber und Arbeitgeber nehmen wir regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen vor. Arbeitsplätze, Beratungen, etc werden den aktuellen Anforderungen entsprechend gestaltet. Unterstützende digitale Möglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

Corona Schutz am Arbeitsplatz

  1. Gefährdungsanalyse: Als Arbeitgeber wägen wir die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu treffenden Schutzmaßnahmen anhand des regionalen Infektionsgeschehen Bis auf weiteres gelten folgende Regelungen innerhalb des Vereins für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
  2. Mindestabstand: Aktuell keine gesetzliche Regelung.
  3. Masken: In unseren Arbeitsstätten gilt für die Beschäftigten aktuell keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund – Nasen Schutzes und/der FFP2 Masken.
  4. Zugangsregelungen: Aktuell keine gesetzliche Regelung.
  5. HomeOffice: Bisherige Corona Regelungen entfallen. Individuelle Regelungen sind mit dem Geschäftsführer abzustimmen und in der Mitarbeiter App durch die Verwaltung zu kommunizieren.
  6. Termine von Mitarbeiter*innen, Vereinsmitglieder, Netzwerkgruppen, etc.
  7. aktuell keine gesetzliche Regelung
  8. (auswärtige) Termine sind ressourcenschonend durchzuführen

Corona Schutz bei Angeboten

  • Allgemein

Ab dem 03.02.2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Nachfolgende Hygienestandards gelten im Verein weiterhin.

  • Desinfektion
  1. In den sanitären Anlagen und allen Veranstaltungsräumen und -flächen befinden sich weiterhin Desinfektionsmittelspender, welche Besuchern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen.
  2. In den WC Anlagen befinden sich darüber hinaus Handseifenspender, Mehrwegtücher und Einmalhandtücher und/oder Trockner.
  3. Die Veranstaltungs- und Projekträume bzw. -flächen werden vor und nach der Veranstaltung gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Reinigungen werden in Form eines Reinigungsplanes dokumentiert und vor jeder Veranstaltung vom Veranstaltungsleiter kontrolliert.
  4. Hinweis: Die allgemeine Reinigung, Desinfektion erfolgt über den Gebäudereiniger und die Freiwilligendienste. Die Dokumentation erfolgt in den bisherigen Listen in der Verwaltung. Für die Veranstaltungs- und Projekträume und -flächen zeichnet die jeweiligen Arbeitsbereiche für die Umsetzung oben beschriebenen Ablaufs und Dokumentation verantwortlich.

Sonstige Dokumentationen, z.B. Kühlzellen werden wie gewohnt geprüft und dokumentiert und beim Technischen Leiter im Wochen- bzw. Monatsrhythmus hinterlegt.

  1. Toilettenräume werden regelmäßig kontrolliert und bei längeren Veranstaltungen oder erhöhtem Besucheraufkommen auch während der Veranstaltung zwischengereinigt.

 

  • Lüften, Luftreiniger und CO2 Ampeln
  1. In allen Büros, Mehrzweckräumen und Veranstaltungsräumen kommen CO2 Ampeln zum Einsatz.
  2. Türen und Fenster bleiben in den warmen Monaten möglichst geöffnet – insofern dies nicht anderem Recht widerspricht (z.B. Brandschutz, Hygiene, Datenschutz).
  3. Alle Räume werden regelmäßig gelüftet. Der Veranstaltungsaal ist darüber hinaus mit einer Lüftungsanlage (keine Klimaanlage und 100% Frischluft) und Dachfenster ausgestattet, welche einzuschalten ist bzw geöffnet werden können.
  4. Die Lüftungsanlage im Veranstaltungssaal tauscht verbrauchte Luft mit Außenfrischluft zwischen 9.500 m³/h und 12.000m³/h, respektive erfolgt bis zu 3-mal in der Stunde ein kompletter Luftaustausch im Veranstaltungssaal. In der kalten Jahreszeit kann der Außenluft Wärme durch die Heizungsanlage zugeführt werden.
  5. Im Zeitraum Oktober bis April gilt:
    1. Querlüften: Am besten ist es, für richtig Durchzug zu sorgen. Wenn zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet werden, kann die Raumluft schnell abziehen und wird durch Frischluft ersetzt.
    2. Stoßlüften: Wo Querlüften nicht möglich ist, sollte zumindest ein Fenster für mehrere Minuten weit geöffnet werden.
    3. Häufig lüften: Räume, in denen viele Menschen zusammenkommen, möglichst häufig, bis zu fünf Mal in der Stunde, zu lüften.
  6. In allen beschriebenen Räumen empfiehlt eine Anleitung den richtigen Umgang mit den CO2 Ampeln und dem richtigen Lüften.
  7. In Arbeitsräumen sollte die CO2-Konzentration nicht über 000 ppm liegen – ppm ist die Abkürzung für die Maßeinheit „parts per million“, auf deutsch also Teile pro eine Million Teile. Zum Vergleich: In der frischen Luft draußen liegt die CO2-Konzentration bei 400 ppm.
  8. Ab 1.000ppm sollten daher die Lüftungshinweise (siehe oben) angewendet werden.
  9. In allen Büros, im Beratungsraum sowie im Mehrzweckraum kommen Luftreiniger des Typ PHILIPS AC 2887/10 zum Einsatz. Die Mitarbeiter*innen sind angehalten diese Geräte im automatischen Virenmodus (siehe Bedienungsanleitung) in Betrieb zu nehmen, mindestens wenn zwei Personen im Raum arbeiten. Die Geräte sind mobil und können somit auch temporäre in Beratungsräumen bis zu 80qm zum Einsatz gebracht werden.

 

  • Personal
    1. Alle Mitarbeiter*innen werden zu dem Konzept belehrt. Aktuelle Änderungen werden über entsprechende Teamsitzungen und die Mitarbeiter App kommuniziert.
    2. Wir werden in ausreichendem Maße Personal vorhalten, sodass innerhalb der Angebote einerseits eine professionelle Betreuung (z.B. pädagogische Angebote) gesichert ist und andererseits durch das anwesende Personal auch die Einhaltung der Hygieneregeln dieses Konzeptes kontrolliert werden kann.
    3. Der Veranstaltungsleiter bzw. diensthabende Mitarbeiter belehrt alle Mitarbeiter*innen vor jeder Veranstaltung/Maßnahme ausführlich über die Hygienevorschriften und ist während der Veranstaltung zu jederzeit als zentrale Kontaktperson ansprechbar.
  • Hygienehinweise, Belehrung, Dokumentation
  1. An allen Zugängen zu Einrichtungen, Räumen und Flächen werden gut sichtbare Hygienehinweise in Form von Aushängen/Plakate und bei Möglichkeit über digitale Screens angebracht. Die Kommunikation dazu erfolgt bereits im Vorfeld über unsere Homepage, social media Kanäle bzw. in Programmheften.
  2. Alle Mitarbeiter*innen und Mitwirkende werden vor jeder Maßnahme ausführlich über die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften belehrt. Der Geschäftsführer nimmt diese Belehrung in den wöchentlichen Teamsitzungen vor. Abseits dieser Runden erfolgten die Information und Belehrung in der Mitarbeiter App.
  3. Für die jeweiligen Arbeitsteams zeichnet der jeweilige Bereichsverantwortliche und/oder Veranstaltungsleiter für die Weitergabe der Information, die Belehrung sowie Umsetzung verantwortlich.
  4. Die Dokumentation erfolgt zum einen in der Geschäftsstelle und den jeweiligen Arbeitsbereichen, insbesondere im:
    1. Kulturbereich
    2. Demokratiebereich
  • Jugendtreff Gasometer
  1. Jugendtreff Historisches Dorf
  2. Jugendtreff Kirchberg
  1. Dabei sind insbesondere zu dokumentieren:
    1. Hygiene- und Reinigungsintervalle
    2. Belehrungen und Unterweisungen gegen Unterschrift

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